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Linke und Grundgesetz

Bei unseren bisherigen Artikeln zu rechtspolitischen und staatstheoretischen Fragestellungen ging es uns hauptsächlich um den Aspekt der politischen Freiheitsrechte [*]. Dabei wurde die grundsätzliche Frage  nach dem (Klassen)Charakter des Grundgesetzes bisher nicht behandelt. Dies wollen wir hier (teilweise!) nachholen auf der Ebene der Funktion des Grundgesetzes in der heutigen politischen Situation der Bundesrepublik (und ihrer möglichen ‚Instrumentalisierung‘). Dabei sei aber gleich sicherheitshalber angemerkt, dass ich hier keine ‚vollentwickelte marxistische Theorie des Grundgesetzes‘ leisten kann, sondern ich mache lediglich ein paar kursorische Anmerkungen zu diesem Thema. Als aktuellen Bezug könnte man — neben unserem Strafverfahren — die ‚Enteignungsdebatte‘ ansehen. Aber dies ist nicht einmal mein Hauptinteresse; mir geht es mehr um eine Bestimmung der taktisch-strategischen Aufgaben der ‚Linken‘, die auch die Rechtsverhältnisse mit einschliesst (falls der Anspruch zu hoch sein sollte, zumindest berücksichtigt).

Dabei geht es uns vor allem um konkrete rechtspolitische Vorstellungen und Forderungen (der gesellschaftlichen ‚’Linken‘) und zweitens darum (und dies keineswegs als ‚Nebenaspekt‘), ob die (traditionelle) ‚Dialektik von Reform und Revolution‘ für die Bundesrepublik im 21. Jahrhundert überhaupt noch ‚gültig‘ ist.

Im Gegensatz zur Zeit der 68er bis zum Ende der 70er-Jahre, als die verfassungsrechtliche Diskussion im Rahmen einer real vorhandenen breiten gesellschaftlichen Oppositionsbewegung stattfand, kann davon in der heutigen Situation nicht (mehr) die Rede sein. Im Prinzip hat der (bürgerliche) Staat keinerlei Gründe, die seinen Bestand betreffen, gegen eine völlig zersplitterte und marginalisierte ‚Linke‘ vorzugehen. Das Verbot von ‚linksunten‘ muss daher andere Gründe haben, als den ‚Schutz der Staatsräson‘. Meines Erachtens kann das linksunten-Verbot nur im Zusammenhang mit den G20-Protesten sinnvoll betrachtet werden. Zwar mögen einige Artikel aus der ‚militanten‘ Szene bei linksunten nicht rechtskonform gewesen sein, aber das wäre nie der Auslöser für ein Totalverbot geworden, wenn G20 nicht gezeigt hätte, dass es ein tatsächlich vorhandenes Widerstandspotential gibt, das stärker ist, als man vlt. hätte vermuten können; unabhängig davon, wie man dieses ‚Widerstandspotential‘ politisch bewerten will.

Von daher muss man dieses Medienverbot als [populistischen] ‚Staats-Aktionismus‘ ansehen, der sich nur in Folge von G20 sinnvoll einordnen lässt.

Dass dieses Medienverbot auf wackeligen Rechtsgrundlagen beruht, muss selbst dem Bundesinnenministerium (BMI) klar gewesen sein, denn der Umweg über das Vereinsrecht [ein kompliziertes Rechtskonstrukt] zeigt schon, dass man ein Medienverbot nicht so einfach begründen könnte (jedenfalls nicht so, dass es grundgesetzkonform wäre).

An dieser Stelle kommen wir zu unseren zwei Ausgangsfragestellungen: rechtspolitische Forderungen und ‚Dialektik von Reform und Revolution‘.

(Es handelt sich hier nur um meine persönlichen Überlegungen.)

Wenn man sich die Rechtsentwicklung der vergangenen ca. zwei Jahrzehnte anschaut, die einmal den Siegeszug des ‚Neoliberalismus‘ beinhaltet und zum anderen den Aufstieg des ‚Rechtspopulismus‘, dann scheint es mir dringend geboten zu sein, die ‚liberalen Freiheitsrechte‘ (und ihre zugrundeliegenden Rechtsprinzipien), die im Grundgesetz verankert sind, zu verteidigen[1]. Und zwar unabhängig davon, ob das Grundgesetz selbst eine gesellschaftliche Konstitution (z. B. ein bestimmtes Wirtschaftssystem) vorgibt oder nicht. Und das bedeutet konkret, die Presse- und Meinungsfreiheit zu verteidigen und auf das Zensurverbot zu insistieren[2]. [Eine einheitliche Meinung zum Verbot rechtspopulistischer und faschistischer Gruppierungen haben wir drei Angeklagten allerdings nicht.]

Und was die ‚Dialektik von Reform und Revolution‘ betrifft, da mache ich es mir ganz einfach: da es keine relevanten ‚revolutionären‘ Bestrebungen gibt, kann es auch keine strategische Bestimmung von Reformen (in ‚revolutionärer‘ Perspektive) geben! Und mit der Verteidigung der ‚(bürgerlichen) Freiheiten‘ hat die ‚Linke‘ schon genug alle Hände voll zu tun.

Noch eine kurze Anmerkung zur ‚Enteignungsdebatte‘: unabhängig davon, welchen Stellenwert die Enteignungsklausel (Art. 15 GG) im Grundgesetz hat (meines Erachtens hat diese eine stark historisch begründbare Bedeutung: Verstrickung der grossen Industrie mit dem Nationalsozialismus) ist die Vorstellung eines ‚Sozialismus‘, der auf den Wohnungsmarkt beschränkt ist, und noch dazu in einer Stadt, nur als naiv‘ zu bezeichnen.

Und eine gesamtgesellschaftliche ‚Strategie‘, die eine grundgesetz-konforme Enteignung ’strukturrelevanter‘ Wirtschafteinheiten‘ vorsieht und damit glaubt, eine [strukturelle] ‚Systemveränderung‘ durchführen zu können, muss sogar als noch gössere [politische] ‚Naivität‘ angesehen werden[3].

Soziale Kämpfe halten sich selten an gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen: zumindest zeigt das der Verlauf der bisherigen Geschichte.

(Es sei denn, man glaubt an die ‚Macht‘ der Bahnsteigkarten;) )

Bildergebnis für trotzki unhöflichkeit revolutionen

(Leo Trotzki, aus: Geschichte der russischen Revolution)

[*] Für einen Überblick siehe: http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/

[1] Dies ist meines Erachtens eine andere Frage als die Frage nach der ‚freiheitlich-demokratischen Grundordnung‘, die man eher der (machtpolitischen) Instrumentalisierung‘ der Grundgesetzes zuordnen muss.

siehe auch: http://tap2folge.blogsport.eu/2019/05/30/fuer-offenhaltung-der-politischen-diskussion-statt-staatlicher-bewertung-von-meinungen/

(Teilweise) kritisch dazu: https://systemcrash.wordpress.com/2019/05/07/kann-es-meinungsfreiheit-im-kapitalismus-geben/ 

Auch bei scharf links erschienen

[2] „Staatliche Regulierung von Meinungsinhalten führt allerdings – wegen der Verstärkung gesellschaftlicher Machtverhältnisse aufgrund der staatlichen Apparathaftigkeit – in aller Regel vom zivilgesellschaftlichen Regen in die etatistische Jauche und ist daher aus emanzipatorischer Perspektive in aller Regel nicht zu empfehlen (s. auch die ‚realsozialistische’ Erfahrung).“ (TaP/systemcrash, Quer zu den Fronten, unveröffentlichtes Manuskript)

Vergleich auch: https://systemcrash.wordpress.com/2019/06/09/staat-und-antikapitalismus/

[3] „Die in Art. 14 III, 15 GG vorgeschriebene Entschädigung für den Fall von Enteignungen und Vergesellschaftungen wäre bei linksunten-AutorInnen, wenn sie dort breit bekannt gewesen bzw. bedacht worden wäre, sicherlich mit weniger menschenrechtlicher Begeisterung [als Versammlungsfreiheit etc.] aufgenommen worden. Aber die genannten Vorschriften werden von Art. 79 III GG (Ewigkeitsgarantie) nicht der Abschaffbarkeit entzogen, sodaß eine Ablehnung der Entschädigungspflicht auch nicht den Vorwurf der Gerichtetheit gegen die verfassungsmäßige Ordnung begründen kann.
Sicherlich würden die meisten linksunten-AutorInnen, wenn sie über dieses Problem nachdenken würden, folgende Strategie (wie sie vielleicht am linken Rand der Linkspartei und neuerdings auch wieder von vom aktuellen JuSo-Vorsitzenden vertreten wird) – und zwar völlig zurecht – als naiv verwerfen:
Es wird schön Wahlkampf gemacht;
dann werden eine Bundestags- und zahlreiche Landtagswahlen gewonnen.
Sodann wird die nämliche Entschädigungspflicht mit 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat abgeschafft und die Unternehmen werden anschließend legal und friedlich, enteignet und dadurch der Kapitalismus abgeschafft.
Diese Strategie als naiv zu verwerfen, ist aber einfach nur Realismus und daher voll und ganz von der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 III GG) gedeckt.“ (
19 Thesen zum linksunten-verbot)

10 Kommentare zu “Linke und Grundgesetz

  1. wenn man sich die rechtsentwicklung der vergangenen ca. zwei jahrzehnte anschaut, die einmal den siegeszug des ’neoliberalismus‘ beinhaltet und zum anderen den aufstieg des ‚rechtspopulismus‘, dann scheint es mir dringend geboten zu sein, die ‚liberalen freiheitsrechte‘ (und ihre rechtsprinzipien), die im Grundgesetz verankert sind, zu verteidigen

    Ich teile die Schlußfolgerung – wenn auch aus anderen Gründen -; ich habe aber Zweifel hinsichtlich der Prämissen:

    1. Der Höhepunkt des ökonomischen Neoliberalismus in Deutschland scheint mir mit der Schröder/Fischer-Regierung erreicht gewesen und inzwischen hinter uns zu sein.

    2. Der Aufstieg des Rechtspopulismus scheint mir vor allem eine – stark generationen-geprägte – organisationspolitische Umgruppierung des Mainstreams zu sein – auch wenn deren Bedeutung (aufgrund der Effizienz von Organisierung) nicht unterschätzt werden sollte.
    Um es knapp auszudrücken: Daß heute grüne-schwarze Koalitionen möglich sind und teilweise schon stattfindet, liegt zwar auch stark an der Anpassung der 68er- und post-68er-Linken in grundsätzlichen Fragen; aber auch an deren starken Einflusses in nicht so grundsätzlichen Fragen, dem sich insoweit auch die Union öffnen mußte (oder meinte öffnen zu müssen). So daß Kräfte, die früher in der CDU ihre Heimat hatten (z.B. Gauland) oder von dieser repräsentiert wurden, heute eigenständig als AfD auftritt.
    Organisatorisch mag dieses Spektrum heute stärker sein als früher, aber ob dieses Spektrum heute auch ideologisch und hinsichtlich der Regierungspolitik deutlich einflußreicher ist als zur Zeit von Strauß, Dregger, Lummer und Co. bin ich nicht überzeugt.
    Der rechtspopulistische Opferdiskurs scheint mir zwar stark übertrieben, aber nicht reines Phantasma zu sein – die AfD-Leute kommen halt nicht damit klar, daß die times are changing.

    • „Organisatorisch mag dieses Spektrum heute stärker sein als früher, aber ob dieses Spektrum heute auch ideologisch und hinsichtlich der Regierungspolitik deutlich einflußreicher ist als zur Zeit von Strauß, Dregger, Lummer und Co. bin ich nicht überzeugt.“

      da magst du recht haben, aber heutzutage können diese kräfte OFFENER auftreten als in den 70ern. der protest und widerstand dagegen war ein deutlich vernehmbarer; selbst in den mainstream-medien schlug das durch.

      • Findest Du? Strauß war 1980 immerhin Unions-Kanzlerkandidat und Dregger über zehn Jahre lang Unions-Fraktionsvorsitzender.

        Zwei Thesen würde ich in dem Zusammenhang vllt. zustimmen bzw. erscheinen mir vorderhand zumindest plausibel:

        1. So wie die militante Linke damals insgesamt stärker war, mag es mehr Leute gegeben haben, die bereit waren, sich Versammlungen von Stiefel-Nazis militant entgegenzustellen.

        2. Stiefel-Nazis und parlamentarischer Rechtskonservativismus sind weniger entmischt als damals. Im Gegenzug sind heute Liberalkonservatisvismus und Rechtskonservativismus stärker entmischt.

  2. ja, mit der entmischung/vermischung stimme ich zu.
    früher war der ‚rechtspopulismus‘ in der CDU ‚integriert‘ (da fiel er vlt. nicht so stark auf). heute tritt er eigenständig auf, aber es fehlt (stark) der ‚antifaschistische‘ widerstand.

  3. „Was der Linken überall fehlt, ist eine neue linke Vision für Europa. Ihre Ideenlosigkeit kaschiert sie, indem sie sich an den Rechtspopulisten abarbeitet. Doch der Populismus stellt nicht die grosse Bedrohung für Europa dar. Denn die Populisten sind bloss eine Reaktion auf das Scheitern des politischen Establishments, dem emanzipatorischen Erbe Europas treu zu bleiben. Konsequente Linke sollten hier ansetzen – denn ohne Europa gibt es auch kein emanzipatorisches Potenzial. Es gilt, Europa zu retten, um die Emanzipation zu bewahren.
    Das ist zweifellos nicht die grosse Revolution – aber es ist ein Ideal auf der Höhe der Zeit, das viele europäische Bürger zu Recht bewegt.“

    https://www.nzz.ch/feuilleton/zizek-die-gruenen-sind-die-partei-des-status-quo-ld.1488363?fbclid=IwAR3s1UN1EAc-KW3quZ3aZy6L9TpQ4SK_HZ49SADvvawKf9bWw0D-_TLZV5o

  4. Im Prinzip hat der (bürgerliche) Staat keinerlei Gründe, die seinen Bestand betreffen, gegen eine völlig zersplitterte und marginalisierte ‚Linke‘ vorzugehen. Das Verbot von ‚linksunten‘ muss daher andere Gründe haben, als den ‚Schutz der Staatsräson‘. […]. Von daher muss man dieses Medienverbot als [populistischen] ‚Staats-Aktionismus‘ ansehen, der sich nur in Folge von G20 sinnvoll einordnen lässt.

    So finde ich das zumindest plausibler als in der Variante aus unserem Selbstinterview:

    „Insgesamt fügt sich das linksunten-Verbot in eine allgemeine politische und kulturelle ‚Rechtsverschiebung‘ ein, die sich in einer Tendenz zu bonapartistischem Regierungsgehabe und polizeistaatlichen Methoden (G20!!) ausdrückt. Beabsichtigt wird mit dem linksunten-Verbot, die gesamte Linke und den (system)kritischen Diskurs gegen neoliberale Austerität, Militarismus, Kriegskurs und Rassismus/Faschismus einzuschüchtern. Ganz mundtot machen wird man ihn sicher nicht können.“
    (http://tap2folge.blogsport.eu/files/2019/06/drei_die_sich_nicht_immer_einig_sind__rev-2.pdf, S. 4)

    Aber es führt m.E. trotzdem zu den (z.T. alten) Fragen:

    1. (Abgesehen von der Frage, ob das linksunten-Verbot überhaupt ein Zeichen von Faschisierung ist): Ist Faschisierung (und ähnliches)

    ++ ein Resultat der Stärke der kap. (etc.) ges. Ausbeutungs- und Herrschaftsverhältnisse / der Schwäche der Linken im allg. und der rev. Linken insb.

    oder

    ++ vielmehr – im Sinne einer ‚Notwehr‘-Reaktion – der Zeichen der kap. etc. Krise und der Stärke der Linken, die nicht anders überwunden/zurückgeschlagen werden kann?

    2. Inwieweit haben wir es mit linearen Entwicklungen oder mit konjunkturellen Aufs und Abs zu tun – und wovon hängen sie ab?

    3. Worum handelt es sich bei dem linksunten-Verbot:

    ++ Um eines der vielen repressiven und liberalisierenden Aufs und Abs im Rahmen von bürgerlicher Demokratie, die – wie jede Verfassungsordnung – gesetz-/verfassungswidriges Handeln der Staatsorgane nicht per se ausschließen kann?

    ++ Oder um eine Symptom einer „allgemeine […] ‚Rechtsverschiebung'“ [= Faschisierung?], die auf eine Eliminierung aller legalen Äußerungsmöglichkeiten der revolutionären – wenn nicht sogar auch reformistischen – Linken zielt?

    • wenn man sich die AKK/Rezo-debatte anguckt, scheint es mir generell eine tendenz zu geben, freien meinungsaustausch ‚regulieren‘ zu wollen. ein problem, das natürlich durch die entwicklung des internets eine erhebliche brisanz gewonnen hat.

      in das gleiche horn bläst auch übrigens Klaus Staeck, der offensichtlich angst um ’seine‘ SPD hat. und das zurecht!

      „Es scheint an der Zeit, dass wir über die Rolle der Medien bei der in Kauf genommenen Beschädigung der Demokratie reden. Denn die Lage ist durchaus ernst. Es bedarf gar nicht der Erinnerung an Weimarer Verhältnisse. Die Demokratie ist kein Trampolin, auf dem nach Belieben herumgesprungen werden kann, um auszuprobieren, wann die Matte reißt. Wir ziehen unsere Pirouetten inzwischen auf sehr dünnem Eis.
      Die Medien „wirken an der Willensbildung mit“ und werden gerne als vierte Gewalt bezeichnet. Gewalt ohne Verantwortung wird jedoch zur Willkür. Die Grenzen sind fließend und ohne eine freie Presse in Verantwortung ist Demokratie nicht zu haben. Wer also die verbliebenen Volksparteien bereits abschreibt und nur noch als Altparteien denunziert, sollte auch nach dem eigenen Alter fragen – oder selbst für ein Mandat kandidieren, um die Mühsal des Politikerdaseins am eigenen Leib zu erfahren. Rudolf Augstein hat diesen Schritt einmal gewagt, auch wenn er nur kurz im Bundestag war.
      Im Zeitalter des Internets steht die Demokratie vor ganz neuen Herausforderungen. Der Youtuber mit den blauen Haaren hat uns das erschreckend deutlich gemacht.“

      https://www.fr.de/meinung/gewalt-ohne-verantwortung-wird-willkuer-12390260.html?fbclid=IwAR17Sc_Uey_ffu9QFopKBG9R-Jmv1YMQNGD_LSBe3hLmr7f5QUbMOfDXS2U

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